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30.10.2014, 00:00 Uhr | CDU Osterwieck Übersicht
Stadtratssitzung 30.10.2014
Themen mit viel "Zündstoff"


Niederschlagswassergebühren, Bürgerhaushalt und Steuerhebesätze - langweilig war die Sitzung gewiss nicht!


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Osterwieck -

Nach den Tagesordnungspunkten „Sitzungsplan 2015“ und „Schließzeiten der Kitas“ kam es zum ersten heiklen Punkt. Die Niederschlagswassergebühren standen auf der Agenda.

Der Haupt-und Finanzausschuss hatte empfohlen´, die bis dato nicht kalkulierten Ortsteile (Berßel, Deersheim, Osterwieck, Rhoden, Rohrsheim, Schauen, Veltheim und Zilly) für die Jahre 2015 und 2016 zunächst wie die übrigen Ortsteile separat zu kalkulieren. Dementsprechend legte die Verwaltung auch diese Vorlage vor.
Die Elfer-Fraktion, von Beginn an Verfechter einer „Einheitsgebühr“, stellte durch den Fraktionsvorsitzenden Ulrich Simons den Antrag auf Veränderung der Vorlage.
Anstatt weiterhin separat zu kalkulieren, beantrage Simons die einheitliche Gebührenkalkulation zugrunde zu legen.
Bei einem Stadtrat in der letzten Legislatur hatte es bei der Entscheidung einen Patt gegeben. Daher wurde die erneute Behandlung nach Aufforderung durch die Harzer Kommunalaufsicht notwendig.
Dieses Mal gab es eine klare Entscheidung. Die Elfer-Fraktion stimmte geschlossen für die Änderung der Vorlage. Der größere Teil der Mitglieder der beiden anderen Fraktionen schlossen sich bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen an. Damit wird ab 2015 eine einheitliche Gebühr für alle Ortsteile der Einheitsgemeinde gelten.
Die CDU hatte sich von Beginn an für diese Art der Erhebung ausgesprochen. Zum einen sei man eine Einheitsgemeinde und zum anderen werden mögliche Reparatur- bzw. Ausbaukosten solidarischer verteilt. Kommt es beispielsweise in einem kleineren Ort zu größeren Maßnahmen, so würden die Gebühren für die einzelne Ortschaft möglicherweise exorbitant ansteigen. Das will die CDU mit der Einheitsgebühr unter anderem verhindern.
(Berichterstattung der Volksstimme hier nachzulesen)

Die Einführung eines Bürgerhaushaltes war in Folge Thema. Da es lediglich eine Diskussion ohne Beschluss war, wurden zwar Für und Wider besprochen, allerdings ohne endgültige Aussage. Den Antrag brachte die Fraktion „Freie Bürger“ ein.
Die CDU sieht die Einführung kritisch. Zum einen steige bei einer fundierten Einführung der Verwaltungsaufwand deutlich an und zum anderen sei diese Form der Bürgerbeteiligung für selbige mitunter auch irreführend. „Mit einem Bürgerhaushalt sollen Bürger bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden. Das ist löblich. Allerdings haben wir keinerlei Handlungsspielraum und geben faktisch schon Geld aus, das wir eigentlich gar nicht haben. Das ist eher „Demokratie-Placebo“ und schürt Erwartungen, die wir nicht erfüllen können“. So hatte sich der CDU-Ortsvorstand hierzu im Vorfeld positioniert. Es müsse vielmehr das Ziel sein den Haushalt transparenter darzustellen, sodass jeder Bürger weiß, wohin das Geld fließt.
Die Verwaltung will durch die Einführung eines Ratsinformationssystems via Internet dem Antrag Rechnung tragen und in der Folge Schritt für Schritt evaluieren.

Heiß wurde es beim Tagesordnungspunkt „Anpassung der Hebesätze“. Nach dem Urteil aus Güsten, wonach die Anpassung der Steuerhebesätze trotz bestehenden Festsetzungen im Gebietsänderungsvertrag, rechtwidrig sein, muss sich auch die Stadt Osterwieck dazu positionieren.
Selbige ließ das Verfahren durch eine Anwaltskanzlei prüfen. Die Kanzlei kommt zu dem Schluss, dass die Anhebung der Steuerhebesätze trotz bestehender anderslautender  Verträge vertretbar sei. Grundlage hierfür seien dem Gutachten nach die finanziellen Umstände der Stadt Osterwieck, die bei der Unterzeichnung des Gebietsänderungsvertrages 2009 nicht absehbar sein konnten.     
Viele Argumente wurden beim Stadtrat ausgetauscht. In der Essenz sitzt die Stadt in einer Zwickmühle.
Laut einem Erlass des Innenministeriums bekommt die Stadt nur sog. Liquiditätshilfen, wenn Sie ihre Einnahmepotentiale (explizit auch die Grund- und Gewerbesteuern) erhöht. Ohne diese Liquiditätshilfen vom Land wäre die Stadt zahlungsunfähig. Zudem ist auch nicht geklärt, wie man die vermeintlich zu viel erhobenen Steuern zurückzahlen will. Das Konto ist chronisch leer.
Gleichwohl ist der Gebietsänderungsvertrag, der die Hebesätze auf 10 Jahre festschreibt, ein gültiger Vertrag. Es handelt sich also de facto um einen Vertragsbruch. Eine Klage wie in Güsten kann hier ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die Hebesätze wieder abgesenkt werden müssen.
Das Dilemma ist also kaum zu lösen.
Die Bürgermeisterin erörterte, dass sich die Verwaltung an dem Erlass des oberen Dienstherren – also dem Innenministerium orientiert und die Hebesätze wie durch den Rat beschlossen, in der jetzigen Höhe beibehalten werde. Etwas anderes ist nach den jetzigen Umständen nicht möglich.
Dieses Thema wird aber sicherlich nicht das letzte Mal Einzug in die Diskussion halten.
Für die CDU stellt sich im Falle einer Klage die Frage der Haftung.
Der Gebietsänderungsvertrag wurde sowohl durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz sowie auch durch das Innenministerium geprüft und ohne Einwendungen „abgenickt“. Eine „einschränkende Auslegung“, die jetzt zu einer Lösung des Dilemmas führen konnte, wurde nicht eingefordert. Somit enthält der Vertrag keinerlei Klausel, die eine Anpassung, bspw. aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage, möglich macht.
Mit der Aufforderung gemäß Erlass des Innenministeriums, wonach die Hebesätze in der Konsequenz anzuheben sind, wurde die Stadt de facto zum Rechtsbruch aufgefordert.
Fraglich sei nun, wer im Falle einer Klage die Haftung übernimmt. Die CDU hatte sich gegen die Veränderung der Hebesätze ausgesprochen und folgte einer Anpassung nur nach Aufforderung durch den Ministererlass.
(Berichterstattung der Volksstimme hier nachlesbar)

Dieses Thema wird auch weiterhin viel Zündstoff enthalten.

 

 

 


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